Wird geladen …
Wird geladen …
Immozeit Ankauf Newsletter
Ausgewählte Angebote aus der Region Stuttgart / Ludwigsburg und fundierte Immobilien-Tipps. Jederzeit abbestellbar.

Sie haben entschieden, Ihre Immobilie in Baden-Württemberg zu verkaufen. Der Erlös steht im Kopf, die Kosten noch nicht — dabei können allein die laufenden Verbindlichkeiten und Nebenpositionen je nach Situation 15.000 bis 30.000 Euro vom Nettoerlös aufzehren, bevor Sie auch nur über den Kaufpreis verhandelt haben. Wer diese Posten nicht kennt, verhandelt am falschen Ende.
Die meisten Kosten rund um den Eigentumsübergang zahlt der Käufer: Grunderwerbsteuer, den überwiegenden Teil der Notargebühren, die Grundbucheintragung. Aber der Verkäufer trägt eigene Positionen, die im Vorfeld regelmäßig unterschätzt werden:
Die Reihenfolge dieser Positionen ist nicht zufällig: sie folgt grob der Wahrscheinlichkeit, mit der jeder Verkäufer betroffen ist.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für Wohnimmobilien das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten (§§ 656c, 656d BGB). Die Kernregel: Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte. Der Käufer darf nicht mehr zahlen als der Auftraggeber — wer das Modell „Käufer zahlt alles" noch kennt, arbeitet mit einem veralteten Stand.
In Baden-Württemberg liegt die ortsübliche Gesamtprovision typischerweise bei 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, was einer Aufteilung von je 3,57 Prozent entspricht. Diese Aufteilung ist Marktpraxis, kein gesetzlicher Festbetrag; je nach Makler und Objekt kann sie abweichen. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro zahlt der Verkäufer in diesem Szenario rund 14.280 Euro Provision — ein Betrag, der im Nettokaufpreis erscheinen muss, nicht erst beim Notar.
Nur dann, wenn kein Makler eingeschaltet ist und Verkäufer und Käufer ohne Vermittlung zusammenfinden. In der Praxis ist das die Ausnahme: Marktkenntnis, Käuferreichweite und Verhandlungsführung kosten Zeit oder Geld — meist beides. Wer die Provision spart, übernimmt eine Aufgabe, die einen professionellen Aufwand hat.
Der Fehler, der hier Geld kostet: Den Makler erst am Ende des Prozesses in die Kostenrechnung einbeziehen. Wer den Zielerlös ohne die eigene Provision kalkuliert, verkauft faktisch unter Wert.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Grundlage: §§ 656c, 656d BGB.
Den Kaufvertrag beurkundet und bezahlt überwiegend der Käufer. Für den Verkäufer entstehen Notargebühren hauptsächlich aus einer Position: der Löschung bestehender Grundpfandrechte.
Wenn das Baudarlehen bei Vertragsschluss noch nicht vollständig getilgt ist, muss das Grundbuch bereinigt werden. Die Grundschuld, die die Bank eingetragen hat, wird entweder direkt gelöscht oder — falls der Käufer dasselbe Kreditinstitut nutzt — auf ihn abgetreten. Für die Löschung stellt der Notar eine Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) in Rechnung, in der Regel einige Hundert Euro abhängig von der Grundschuldhöhe.
Dazu kommt die Löschungsbewilligung der Bank: Viele Kreditinstitute erheben dafür eine eigene Bearbeitungsgebühr, die nichts mit dem Notar zu tun hat und nach gängiger Praxis vom Verkäufer getragen wird. Wer das Kreditinstitut erst kurz vor dem Notartermin informiert, riskiert Verzögerungen — die Bearbeitungszeit für eine Löschungsbewilligung liegt je nach Bank zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen.
Wer seine Immobilie verkauft, bevor das Baudarlehen ausgelaufen ist, löst den Kreditvertrag vorzeitig auf. Die Bank verliert dadurch Zinserträge, die ihr für die Restlaufzeit zugestanden hätten. Nach § 490 Abs. 2 BGB darf sie dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese Position ist in der Praxis die größte Unbekannte im Verkaufsprozess — und die, bei der ein falsches Timing am teuersten wird.
Die Pflicht entsteht immer dann, wenn der Kreditvertrag vor Ende der vereinbarten Zinsbindungsfrist aufgelöst wird — also nicht erst am Ende der gesamten Kreditlaufzeit, sondern bereits dann, wenn die laufende Zinsfestschreibungsperiode noch nicht abgelaufen ist. Endet die Zinsbindung in wenigen Monaten, ist die Entschädigung gering. Läuft sie noch mehrere Jahre, kann sie erheblich sein.
Die Berechnung folgt zwei Methoden, die der Bundesgerichtshof anerkannt hat: der Aktiv-Aktiv-Methode, die einen vergleichbaren neuen Kredit als Maßstab nimmt, und der Aktiv-Passiv-Methode, die eine risikolose Wiederanlage — typischerweise Bundesanleihen — als Vergleich heranzieht. Banken nutzen die für sie günstigere Methode. Die Differenz zwischen beiden Methoden kann im Einzelfall mehrere tausend Euro betragen.
Als grobe Orientierung gilt: Je niedriger das aktuelle Marktzinsniveau gegenüber dem Vertragszins liegt, desto höher die Entschädigung — weil die Bank das zurückgezahlte Kapital zu schlechteren Konditionen wiederanlegen muss. Viele Darlehen aus der Niedrigzinsphase zwischen 2015 und 2022 laufen noch mit Zinssätzen unter zwei Prozent; in einem Umfeld mit höheren Marktzinsen ist das Bild umgekehrt und die Entschädigung entsprechend geringer.
Der Fehler, der hier Geld kostet: Die Darlehensunterlagen erst nach dem Notartermin herauszusuchen. Wer Restschuld, Zinsbindungsfrist und vereinbarte Sondertilgungsrechte nicht kennt, kann die Entschädigung weder vermeiden noch in die Preisverhandlung einrechnen — und landet im schlimmsten Fall mit einem Kaufpreis, der nach Abzug aller Posten nicht das ergibt, was er sollte.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Grundlage: §§ 489, 490 BGB. Dieser Abschnitt ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung.
Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und dem Käufer mit dem notariellen Kaufvertrag übergeben werden. Das schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in § 80 vor. Wer in einer Immobilienanzeige keine Energiekennwerte angibt, handelt ordnungswidrig — das gilt für Online-Portale ebenso wie für Printanzeigen.
Es gibt zwei Ausweistypen:
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Liegt keiner mehr vor oder ist der vorhandene abgelaufen, muss er vor der Vermarktung neu ausgestellt werden. Die Kosten dafür variieren je nach Aussteller und Gebäudetyp; ein Verbrauchsausweis für eine Eigentumswohnung beginnt typischerweise im unteren dreistelligen Bereich, ein Bedarfsausweis für ein älteres Einfamilienhaus kann mehrere Hundert Euro kosten.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Grundlage: § 80 GEG.
Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft — ohne sie in dieser Zeit durchgehend selbst bewohnt zu haben — muss den Veräußerungsgewinn als sonstige Einkünfte nach § 23 EStG versteuern. Die Höhe richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz und kann erheblich sein.
Was genau als Selbstnutzung gilt, wie Erbschaften und Schenkungen die Haltefrist beeinflussen und welche Kosten vom Veräußerungsgewinn abgezogen werden dürfen — das sind Fragen, bei denen ein Steuerberater frühzeitig einzubeziehen ist. Dieser Abschnitt gibt nur den Hinweis: Prüfen Sie die steuerliche Situation, bevor Sie den Zielerlös festlegen. Ein nachträglicher Hinweis kurz vor dem Notartermin hilft nicht mehr.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Grundlage: § 23 EStG. Dieser Abschnitt ist eine Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Die folgende Zusammenfassung zeigt, welche Positionen in Baden-Württemberg typischerweise anfallen. Konkrete Beträge hängen vom Objekt, der Finanzierungssituation und dem Kaufpreis ab — diese Übersicht ersetzt keine individuelle Kalkulation:
Drei Schritte, die vor dem ersten Inserat und vor der ersten Preisdiskussion stehen sollten:
Wenn Sie wissen möchten, welcher Verkaufserlös nach Abzug aller realistischen Positionen für Sie in Baden-Württemberg möglich ist und wie ein strukturierter Verkaufsprozess von der Preisfindung bis zur Übergabe konkret aussieht: Nutzen Sie das Formular auf dieser Seite. Ein Gespräch mit immozeit zeigt, wo in Ihrem Fall die Stellschrauben liegen — ohne Verpflichtung.
Über den Autor
Redaktion · Immozeit Ankauf
Das Redaktionsteam von Immozeit Ankauf. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
Mehr über ImmozeitWeiterlesen